Geschäftsprüfungskommission (GPK)

30.05.2019

Die GPK-hat ihren Bericht für das 2018 erstellt.

Prüfbericht 2018 Baubewilligungsverfahren Arlesheim
Die Organisation des Baubewilligungsverfahrens, die Abläufe und die Vorgaben des Kantons BL werden seitens der Gemeindevertretung als zielführend und zweckmässig beurteilt. Der zeitliche Aufwand für die Gemeinde hält sich im Rahmen. Die Abläufe wurden uns als klar und transparent geregelt mitgeteilt. Drei Links auf der Gemeindewebsite laufen ins Leere (Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz sowie der Link zu den Baubewilligungsgebühren (Stand 15.03.2019). Die Baukommission nimmt laut Auskunft der Gemeindevertreter und des zuständigen Gemeinderates ihre Aufgabe wahr. Die Zusammensetzung ist fachlich ausgewogen, die Arbeit wird lobend erwähnt. Die Gebührenordnung steht in der Kompetenz des Kantons. Das Verfahren ist nicht kostendeckend, damit fallen Kosten für die Allgemeinheit an. Die Kundenzufriedenheit, die Information seitens Gemeinde an die Bauherrschaft und der Einbezug der Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung wurden als positiv eingeschätzt. Die Überprüfbarkeit der Pflanzliste und der Ersatzpflanzungen nach Baumfällgesuchen ist schwierig.

Prüfbericht 2018 Facility Management
Arlesheim verfügt seit einigen Jahren über ein zentrales Facility Management (FM). Sämtliche Hausdienste, die früher den einzelnen Kindergärten, Schulhäusern sowie den Gebäuden im Verwaltungsvermögen zugeordnet waren, wurden in einem „Pooling-System“ zusammengeführt. Während man bis zu diesem Zeitpunkt pro Gebäude eine Ansprechperson hatte, werden in der neuen Organisationsform Anfragen per Online-Formular bei der Gemeinde eingereicht. Das heutige Pooling-System hat sich aus Sicht der Gemeinde bewährt und hat verschiedene Vorteile; es erlaubt vor allem, die Ressourcen optimal einzusetzen und flexibel auf neue Aufgaben zu reagieren. Auch die GPK hat dieses System voll und ganz überzeugt. Die Abläufe des FM sind gemäss Auskunft der Verwaltung klar definiert, so auch die Schnittstellen zu den Schulleitungen. Die Zuständigkeiten sind nicht schriftlich festgehalten. Die Zufriedenheit der Kundschaft wird von Seiten der Verwaltung als hoch eingeschätzt. Sie wird nicht systematisch erhoben. Von Seiten der Schulleitungen Kindergärten&Primarschule und Sekundarschule/Standort Arlesheim wird die Zusammenarbeit mit dem Hausdienst als sehr gut und unkompliziert geschildert. Es gibt Hinweise, dass gewissen Lehrpersonen (v.a. Kindergärten&Primarschule) der Dienstweg nicht immer klar ist, d.h. ob für ein spezifisches Anliegen die Schulleitung oder das FM zuständig ist. Die Kommunikation diesbezüglich liegt gemäss Auskunft der Verwaltung in der Verantwortung der Schulleitungen. Das Onlineformular hat sich gemäss Auskunft der Verwaltung bewährt. Der Prozess wird gestartet, sobald das Formular abgeschickt wurde. Der Auftraggeber wird nicht über den Verlauf des Prozesses informiert, d.h. er weiss nicht, wann sein Auftrag abgeschlossen ist. Gemäss Unterlagen der Gemeindeverwaltung (Papier Leutwyler vom 4. Februar 2016, S. 5) wäre dies jedoch geplant gewesen.

Prüfbericht 2018 Externe Expertise
Unter dem Begriff „externer Berater, Gutachter oder Fachexperte“ versteht die Verwaltung die externen Dienstleistungen von Fachpersonen ausserhalb der Verwaltung. Als aktuelles Beispiel einer externen Expertise zu nennen ist die Firma Planar, welche die Gemeinde bei der Ortskernrevision begleitet. Eine externe Expertise wird von der Gemeinde in Anspruch genommen, wenn die erforderlichen Fähigkeiten auf der Verwaltung fehlen, bei Engpässen oder Ausfällen und wenn viele Projekte gleichzeitig laufen. Das öffentliche Beschaffungsrecht (Ausschreibungen/Offerten einholen) dient als Basis für das Engagement von externen Fachpersonen. Die Kosten für die externe Expertise sanken in den vier Jahren 2015-18 von 248'000 auf 205'000 Franken. Die Budgetzahlen für die externen Dienstleistungen wurden dabei regelmässig um mehrere zehntausend Franken unterschritten. In Anbetracht eines Gemeindebudgets von über 50 Millionen erachtet die GPK die Aufwendungen für die externen Berater als bescheiden. Eine zentrale Kontrolle/Aufsicht über alle externen Mandate existiert nicht. Über jede Vergabe von Dienstleistungen an externe Fachleute entscheidet der Gemeinderat. In jüngster Vergangenheit gab es keine Beschwerden von Firmen, Büros oder Experten, welche sich über andere Firmen und deren Engagement als externe Berater der Gemeinde Arlesheim kritisch äusserten. Die Angestellten der Gemeindeverwaltung nehmen die externen Fachpersonen nicht als Konkurrenz, sondern als Unterstützung und Chance wahr.

Prüfbericht 2018 Gebühren und Beiträge
Während Steuern ohne konkrete Gegenleistung erhoben werden, setzt die Erhebung von Gebühren die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung voraus. Dabei wird zwischen Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren unterschieden. Beiträge sind wie eine Gebühr zweckgebunden, sie werden jedoch für die blosse Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren sind nachvollziehbar und (soweit überprüfbar) gesetzeskonform, das heisst basierend auf einer gesetzlichen Grundlage. Ausser bei den Spezialfinanzierungen, kann der Kostendeckungsgrad nicht explizit ausgewiesen werden, eine genaue Erfassung des Zeitaufwands fehlt dazu. Die Festlegung der Mietgebühren für die Trotte könnte auch in der «Benutzerordnung für die öffentlichen Gebäude, Allmend inkl. Einrichtungen der Einwohnergemeinde Arlesheim» geregelt werden. Die vom Statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft aufgelisteten Gebührenhöhen von Arlesheim unterscheiden sich nicht wesentlich von anderen Gemeinden, daraus resultiert weder ein Standortvorteil noch ein Standortnachteil. Auf der Homepage der Gemeinde sind jeweils die aktuellsten Reglemente und Gebührenordnungen abgelegt. Die in den Dokumenten erwähnten z.T. älteren Reglemente zu den Gebührenordnungen sind nicht vorhanden.

Prüfbericht 2018 Beschlüsse der Gemeindeversammlung

2016
Das Verfahren betreffend Ortsplanrevision, Genehmigung Zonenplan Siedlung und Ortsplanreglement ist zurzeit sistiert (Gasleitungsproblematik).
2017
Von den Gemeindeversammlungen 2017 sind alle Pendenzen erledigt. Der Rekurs gegen den Quartierplan Neumatt-Bünte wurde nicht an das Bundesgericht weitergezogen. Der Quartierplan ist somit rechtskräftig.
GV vom 21. Juni 2018
Für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Mitarbeitenden der Gemeinde im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes durch die Basellandschaftliche Pensionskasse wurde eine einmalige Ausgabe von 1‘742‘100 Franken (statt budgetiert 1‘900‘000 Franken) genehmigt.
Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung wurde genehmigt und nach Genehmigung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft per 1. August 2018 (schulergänzende Tagesstrukturen) bzw. 1. Januar 2019 (Beiträge an Kindertagesstätten) in Kraft gesetzt.
GV vom 22. November 2018
Der Gemeinderat wurde zum Abschluss der folgenden Liegenschaftsgeschäfte mit der Edith Maryon AG ermächtigt:

  • Verkauf der Parzelle Nr. 442 (Ziegelackerweg) zum Preis von 2‘130‘000 Franken
  • Verkauf der Teilparzelle Nr. 80 (Obere Gasse 2, 4, 6, Gartenanteil) zum Preis von 2‘550‘000 Franken
  • Kauf der Parzellen Nrn. 614 und 615 (Stollenrain 15/17) zum Preis von 5‘260‘000 Franken

Die Verhandlungen sind am Laufen. Die Abparzellierung der Oberen Gasse liegt beim Kanton zur Genehmigung. Der Garten inklusive Spielplatz sollen als separate Parzelle eingetragen werden. Mit einem Abschluss der Ver-/Kaufverträge wird in nächster Zeit gerechnet. Der Ver-/Kaufvertrag liegt beim Notar.

Die ausführliche Version finden Sie hier.


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