Gemeindewahlen 2016

05.11.2015

Parteien und Einzelpersonen, die an der Wahl teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 27. November 2015 akkreditieren.

Gemeinderat. Am 28. Februar 2016 finden die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2016 – 2020 statt. Im Zusammenhang mit dem Aushang von Wahl-, Abstimmungs- und Parteiplakaten und dem gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen hat der Gemeinderat zusammen mit den Ortsparteien entsprechende Richtlinien erarbeitet.
Gemäss diesen Richtlinien müssen sich alle bisherigen Ortsparteien bis spätestens 12 Wochen vor den Gemeindewahlen, d. h. bis spätestens am 27. November 2015, beim Gemeinderat akkreditieren lassen. Dazu genügt eine formlose Mailanfrage an den Gemeinderat (gemeinderat@arlesheim.bl.ch). Die Akkreditierung gilt für alle Wahlen und Abstimmungen bis zum Ende der
Legislatur 2020.
Auch neue Parteien, welche an den Gemeindewahlen vom 28. Februar 2016 teilnehmen möchten, müssen sich bis zum
27. November 2015 akkreditieren lassen. Neuparteien müssen dem Gesuch ihre Statuten beilegen und mindestens eine offizielle Kontaktperson mit Wohnsitz in Arlesheim benennen. Während einer laufenden Legislatur können sich Neuparteien jeweils bis
12 Wochen vor den nächsten Wahlen oder Abstimmungen beim Gemeinderat für den Rest der Legislatur akkreditieren lassen.
Die Akkreditierung von Parteien gilt jeweils auch für deren lokale Untergruppen (z. B. Jung-Parteien) und für deren kantonale Mutterparteien.
Einzelpersonen, welche für kommunale Behörden (Majorzwahlen) kandidieren, müssen sich ebenfalls akkreditieren lassen, wenn sie am Versand von Wahlempfehlungen teilnehmen und Plakate für die Wahl aushängen lassen möchten. Privatpersonen melden ihre Kandidatur ebenfalls jeweils 12 Wochen vor den Wahlen beim Gemeinderat an. Für die Gemeinderatswahlen ist dies ebenfalls der
27. November 2015.
Falls Sie Fragen zur Akkreditierung von Parteien oder Einzelpersonen haben, wenden Sie sich bitte an den Leiter der Gemeindeverwaltung, Thomas Rudin (Tel. 061 706 95 56 oder thomas.rudin@arlesheim.bl.ch).
Die Richtlinien für den Aushang von Wahl-, Abstimmungs- und Parteiplakaten und den gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen finden Sie auf unserer Internetseite.

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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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