Kunstrasen und Flutlichtanlage

14.05.2015

Die Fussballanlage Widen wird saniert. Die Bauarbeiten sollen im August abgeschlossen sein.

Gemeinderat. Im Budget 2015 sind CHF 67‘500.-- für die Sanierung des Kunstrasens und im Investitionsplan CHF 160‘000.-- für den Neubau der Flutlichtanlage für die Fussballanlage in den Widen bewilligt.
Die Vorbereitungsarbeiten sind nun so weit fortgeschritten, dass die Arbeiten umgesetzt werden können. Der Gemeinderat übergab dem FC Arlesheim die Arbeiten im GU-Mandat. Als Bauherr hat der FC die Möglichkeit, Beiträge beim Sport-Toto-Fonds einzufordern und zudem hat er einen grösseren Spielraum beim Erteilen der Aufträge.
Ein Kostendach von CHF 67‘500.— für die Sanierung des Kunstrasens und CHF 160‘000.— für den Neubau der Flutlichtanlage müssen eingehalten werden. Zudem müssen alle Subventionsbeiträge von Dritten transparent ausgewiesen werden. Diese werden bei Rechnungsstellung an die Gemeinde in Abzug gebracht.


 
 

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
 

© 2023 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».