Familienergänzende Kinderbetreuung

28.03.2019

Beiträge an die schulergänzende Tagesbetreuung / Frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) ab 1. August 2019

Gemeindeverwaltung. Die Gemeindeversammlung hat am 21. Juni 2018 das neue Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung in Arlesheim verabschiedet. Damit hat das bisherige Finanzierungssystem der Gemeinde (Objektfinanzierung) eine Änderung hin zur Subjektfinanzierung erfahren.
Diese Subjektfinanzierung besteht darin, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten für die Betreuung ihres Kindes auf Antragstellung direkt von der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen erhalten. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation.

Die Umstellung in den Bereichen

  • Kinder im Vorschulalter, bzw. bei Betreuung in einer Kita bis Ende Kindergarten und 
  • Kinder, welche in einer Tagesfamilie der Stiftung Sunnegarte betreut werden,

ist bereits erfolgt.

Für Kinder, welche schulergänzend betreut werden (inkl. Tageslager), wird die Umstellung des Finanzierungssystems auf das kommende Schuljahr 2019/2020, d.h. per 01. August 2019 erfolgen.
Ebenso hat der Gemeinderat beschlossen, Beiträge an die Frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) zu gewähren. Die Voraussetzungen sind in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.
Beitragsgesuche können ab dem 01. April 2019 bei der Verwaltung eingereicht werden. Das Formular für die Gesuchstellung, die notwendigen Beilagen sowie weitere Informationen sind auf der Gemeindeseite aufgeschaltet oder können bei der Verwaltung bezogen werden.
Für Fragen steht Carole Kiefer 061 706 95 60 oder carole.kiefer@arlesheim.bl.ch gerne zur Verfügung.

 
 

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