Familienergänzende Kinderbetreuung

13.09.2018

Vorinformation zum neuen Finanzierungssystem, welches ab Januar 2019 gelten wird.

Gemeindeverwaltung. Die Gemeindeversammlung hat am 21. Juni 2018 das neue Reglement über die familienergäzende Kinderbetreuung in Arlesheim verabschiedet. Damit wird das bisherige Finanzierungssystem der Gemeinde (Objektfinanzierung) eine Änderung hin zur Subjektfinanzierung erfahren.
Diese Subjektfinanzierung besteht darin, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten für die Betreuung ihrer Kinder auf Antrag direkt von der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen erhalten. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation.

Die Umstellung wird ab 1. Januar 2019 Geltung beanspruchen, beschränkt sich jedoch vorerst auf:
- Kinder im Vorschulalter, bzw. bei Betreuung in einer Kita bis Ende Kindergarten und
- Kinder, welche in einer Tagesfamilie der Stiftung Sunnegarte betreut werden.

Voraussetzung bei der Betreuung in einer Kita ist eine Betriebsbewilligung des Standortkantons. Ansonsten können die Eltern/Erziehungsberechtigten frei entscheiden, in welcher Institution sie ihre Kinder betreuen lassen wollen.
Für Kinder, welche schulergänzend betreut werden, wird die Umstellung des Finanzierungssystems auf das kommende Schuljahr 2019/2020 erfolgen.
Beitragsgesuche können ab 1. November 2018 bei der Verwaltung eingereicht werden. Das Formular für die Gesuchstellung, die notwendigen Beilagen sowie weitere Informationen werden spätestens ab Mitte Oktober 2018 auf der Gemeindeseite www.arlesheim.ch aufgeschaltet sein oder können bei der Verwaltung bezogen werden.
Für Fragen steht Yvette Harder 061 706 95 61 oder yvette.harder@arlesheim.bl.ch gerne zur Verfügung.


 
 

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