Gemeinde erbt

23.07.2015

Arlesheim erbt über 5000 Franken. Das Geld kommt in den Sozialfonds.

Gemeinderat. Im Februar 2011 ist eine Einwohnerin von Arlesheim verstorben. Sie war alleinstehend und hatte keine rechtmässigen Erben. Gemäss Art. 466 ZGB fällt in einem solchen Fall 50% der Erbschaft an die Einwohnergemeinde des letzten Wohnsitzes und 50% an den Kanton.
Die Verstorbene hinterlässt ein Vermögen von CHF 10‘683.64. Arlesheim legt die CHF 5‘341.82 in den Sozialfonds ein, der im Jahre 2013 eigens für solche Zwecke angelegt wurde.


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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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