Vom Kanton als schützenswert eingestuft

26.06.2014

Das Domplatzschulhaus wird ins Inventar der Kulturdenkmäler des Kantons aufgenommen.

Gemeinderat. Das Domplatzschulhaus (Baujahr 1913) wurde vom Kanton als schützenswert eingestuft.
Die geplanten Umbauarbeiten lassen sich unter Vorbehalt marginaler Anpassungen realisieren.
Der Gemeinderat hat sich mit der Unterschutzstellung einverstanden erklärt. Das Domplatzschulhaus wird somit in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Baselland aufgenommen.


 
 

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Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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