Fahrverbot zu der Burg Reichenstein

02.08.2013

Wegen Lärm- und Abfallproblemen ergriff die Stiftung Burg Reichenstein folgende Massnahmen: Private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen bei der Burg Reichenstein brauchen neu eine Bewilligung des Gemeinderates. Zusätzlich besteht neu ein Fahrverbot zu der Burg.

Gemeindeverwaltung. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Sachbeschädigungen und Lärmimmissionen bei der Burg Reichenstein. Vor allem die Feuerstellen am „Rehliplatz“ und beim „Hohlen Felsen“ wurden vermehrt in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Private Partys im Wald, die nicht selten zu Discoveranstaltungen, ausgestattet mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln, ausarteten, wurden zum festen Bestandteil der Wochenendplanung.
Die Stiftung Burg Reichenstein sah sich daraufhin gezwungen, Massnahmen zu ergreifen. Das Bezirksgericht verfügte ein allgemeines Fahrverbot zur Burg Reichenstein, sowie richterliche Verbote über das Gelände. Fahrzeuge der Forstwirtschaft, Mieter und Mieterinnen der Burg sowie deren Gäste und Lieferanten erhalten eine Ausnahme und dürfen während ihres Anlasses und zum Verrichten von Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten zur Burg hinauffahren. Private Veranstaltungen ausserhalb der Burg mit mehr als 50 Personen brauchen künftig eine Bewilligung des Gemeinderates.
Bei Widerhandlungen gegen das Verbot können Bussen bis zu 2000 Franken ausgesprochen werden.


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