06.06.2019
Bis spätestens 25. Juni 2019 sind die Eingaben für Budgetanträge schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat. Eingaben, die im Budget pro 2019 der Einwohnergemeinde berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 25. Juni 2019 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Dem Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Anträge, die nach dem 25. Juni 2019 eingehen, können im Budget 2020 nicht mehr berücksichtigt werden.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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