Beschlüsse der Gemeindeversammlung

23.11.2018

Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 wird genehmigt.

  2. Der Gemeinderat wird zum Abschluss der folgenden Liegenschaftsgeschäfte mit der Edith Maryon AG ermächtigt:
    a) Verkauf der Parzelle Nr. 442 (Ziegelackerweg) zum Preis von CHF 2‘130‘000.00
    b) Verkauf der Teilparzelle Nr. 80 (Obere Gasse 2, 4, 6, Gartenanteil) zum Preis von
    CHF 2‘550‘000.00
    c) Kauf der Parzellen Nrn. 614 und 615 (Stollenrain 15/17) zum Preis von CHF 5‘260‘000.00

  3. Das Budget 2019 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
    Festsetzung der Gemeindesteuersätze
    a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG):
    Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher)
    b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG):
    Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
    Kapitalsteuer, Steuersatz: 2,75 ‰ des Kapitals (wie bisher)

  4. Der Finanzplan 2019 – 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Der Beschluss Nr. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem
22. November 2018.

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Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

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Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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