Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

09.10.2014

Im Hinblick auf den baldigen Winterdienst, ist es ratsam nochmals die Hecken und Sträucher am Wegrand zu schneiden.


Gemeindeverwaltung. Nutzen Sie die sonnigen Herbsttage, um die Sträucher und Hecken entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie unter den Dienstleistungen oder telefonisch unter 061 706 95 55.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, und sind froh, wenn Sie die Arbeiten bis Ende Oktober erledigen können. Sie unterstützen damit die Mitarbeitenden des Werkhofes beim Einsatz im Winterdienst und tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen bei.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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