07.06.2018
Mit dem Schneiden von Bäumen und Hecken, welche über den Strassenrand hinauswachsen, tragen Sie zur Sicherheit bei.
Gemeindeverwaltung. Jetzt ist die richtige Zeit, Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Abfallkalender oder telefonisch unter 061 706 95 55 (Gemeindeverwaltung).
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen beitragen.
Gemeindeverwaltung Arlesheim, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, 061 706 95 55
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