1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. April 2008 wird genehmigt und verdankt.
2. a) Das Feuerwehrreglement wird ergänzt wie folgt:
Sold
§ 37 Abs. 1 neu
1) Für die persönliche Dienstleistung wird ein Sold ausbezahlt. Dieser beträgt:
- Übungssold pro Stunde Fr. 30.00
- Einsatzsold tagsüber* pro Stunde Fr. 40.00
- Einsatzsold nachts pro Stunde Fr. 60.00
- an Sonn- und Feiertagen pro Stunde Fr. 60.00
- Sonn- und Feiertagspikett pro Wochenende (24h) Fr. 150.00
*06 00h – 22 00h
Entschädigungen
§ 38 Abs. 1 neu
Für folgende Funktionen wird ein Fixum gemäss § 43 bis 47 des
- Kommandant oder Kommandantin
- Kdt Stellvertreter oder Kdt Stellvertreterin
- Zugführer und Zugführerinnen
- Fourier oder Fourierin
- Feldweibel oder Feldweibelin
Für weitere Funktionen und Aufgaben setzt der
§ 38 Abs. 2 neu
Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen, Delegierten usw. wird ein Taggeld gemäss Anhang 3 des
b) Das
Jahrespauschale übrige Funktionen
Feuerwehr
- Kommandant/in Fr. 10'000.00
- Kdt-Stellvertreter/in Fr. 5'000.00
- Zugführer/innen Fr. 2'000.00
- Feldweibel/in Fr. 3'300.00
- Fourier/in Fr. 1’000.00
c) Die Änderungen treten nach der Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft per 1. Juli 2008 in Kraft.
3. Für die Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges (HLF) für die Feuerwehr wird ein Sonderkredit von brutto Fr. 600 000.00 bewilligt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde dank des Subventionsbeitrages der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung von 20 % bzw. Fr. 120 000.00 mit netto Fr. 480 000.00 belastet wird.
4. Für die Ersatzbeschaffung eines Pionierfahrzeuges für die Feuerwehr wird ein Sonderkredit von brutto Fr. 380 000.00 beschlossen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde nach Abzug der Versicherungsleistungen und nach Abzug der Subventionen der Gebäudeversicherung netto mit ca. Fr. 130 000.00 belastet wird.
5. a) Der Vertrag zwischen den Gemeinden Arlesheim und Reinach über den gemeinsamen Bevölkerungsschutzverbund BSV „Birs“ wird genehmigt.
1. Der Vertrag tritt nach der Genehmigung durch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft per 1.1.2009 in Kraft.
2. Die Zivilschutzkommission wird aufgehoben. § 2 Abs. 2 lit. d) der Gemeindeordnung und § 7 Abs. 1 lit. i) des Verwaltungs- und Organisationsreglementes werden gestrichen.
6. Die Rechnung 2007 wird mit der vorgeschlagenen Gewinnverwendung genehmigt.
7. Der Bericht 2007 der Geschäftsprüfungskommission wird zur Kenntnis genommen.
Die Beschlüsse 2, 3, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 24. Juni 2008.
(Publiziert am 26.06.2008)
